Mögliche Auswirkungen der Empfehlungen der Rentenkommission auf die Altersteilzeit

Die Rentenkommission (auch Alterssicherungskommission genannt) hat am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt, um die Alterssicherung in Deutschland langfristig sicherzustellen.

Neben den zentralen Vorschlägen zu Anpassungen des Renteneintrittsalters, zur Ausweitung des Versichertenkreises und zur Einführung einer gesetzlichen kapitalgedeckten Rente sind die geplanten Änderungen bei der Altersteilzeit ein besonders wichtiger Punkt.

Hier empfiehlt die Rentenkommission, die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf zunächst 58 Jahre anzuheben. Zudem soll Altersteilzeit im Blockmodell nicht mehr möglich sein.

Während die Anhebung der Altersgrenze in der Praxis kaum Auswirkungen haben dürfte, würde die empfohlene Abschaffung der Altersteilzeit im derzeit in der Praxis vor allem vorzufindenden Blockmodell zu gravierenden Einschränkungen führen. Das Gleichverteilungsmodell (durchgehende Halbierung der Arbeitszeit) soll weiterhin möglich sein. Dieses Modell kommt in der bisherigen Praxis aber nur sehr selten vor.

Noch ist offen, inwieweit die Empfehlungen in das Gesetzgebungsverfahren einfließen werden. Die Bundesregierung hat jedoch angekündigt, die Empfehlungen vollständig umsetzen zu wollen. Es bleibt zu hoffen, dass Unternehmen, Gewerkschaften und Verbände den Gesetzgeber von der Beibehaltung der Altersteilzeit im Blockmodell mit ihren Vorteilen überzeugen können.

Sollte das Blockmodell ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr möglich sein, so empfehlen wir, die bis dahin noch vorhandene Zeit zu nutzen, um im Bedarfsfall noch Altersteilzeitregelungen im Blockmodell zu vereinbaren.

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Stuttgart, den 15.07.2026

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